Handwerker Software
für E-Rechnungen
Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung für alle B2B-Rechnungen zur Pflicht.
Mit LC-TOP sind Sie optimal gerüstet!
Wichtig für Sie: Mit der LC-TOP Handwerker Software können Sie bereits E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD erstellen.
Erstellen Sie ab 2025 rechtssichere E-Rechnungen
ganz einfach und schnell mit LC-TOP.
E-Rechnungspflicht erfüllen
E-Rechnungen mit
LC-TOP erstellen
- Automatisieren Sie Ihren Rechnungsprozess und sparen Sie wertvolle Zeit.
- Erfüllen Sie stets alle Pflichtangaben ohne Aufwand.
- Beschleunigen Sie die Zahlungsabwicklung und erhalten Sie Ihr Geld schneller.
Digital & rechtssicher
Vorteile von E-Rechnungen
- Sparen Sie Kosten für Papier, Druck und Porto.
- Schnellere Zahlungsabwicklung und -eingänge.
- Umweltschonend durch weniger Papier.
Automatisiertes Einlesen
E-Rechnungen empfangen und verarbeiten
Mit LC-TOP können Sie Eingangsrechnungen im Format ZUGFeRD automatisiert verarbeiten und archivieren.
- Rechnungen lassen sich direkt überprüfen.
- Sparen Sie Zeit durch weniger manuellen Aufwand.
- Archivieren Sie Belege elektronisch und GoBD-konform.
Fragen und Antworten zur E-Rechnung
Bisher gilt die E-Rechnungspflicht nur für Unternehmer, die öffentliche Aufträge von Bundesbehörden erhalten. Einige Bundesländer haben bereits eigene Regelungen zur Ausstellung von E-Rechnungen an die öffentliche Verwaltung. Ab dem 1. Januar 2025 sieht das Wachstumschancengesetz zudem eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich vor.
Aktuell dürfen Sie bereits E-Rechnungen mit Einverständnis des Empfängers bzw. des Kunden erstellen.
Laut EU-Richtlinie wird eine Rechnung als PDF nicht als E-Rechnung anerkannt. Obwohl sie digital erstellt und versendet wird, ermöglicht sie keine automatische und elektronische Verarbeitung. Um Rechnungsinformationen beispielsweise in eine Rechnungssoftware zu übertragen, ist eine manuelle Eingabe erforderlich.
Das Gleiche gilt für Rechnungen in Formaten wie „.tif“, „.docx“ oder „.jpeg“. Für eine automatische und elektronische Verarbeitung muss die Rechnung in einem speziell dafür vorgesehenen Format wie ZUGFeRD oder XRechnung vorliegen.
Wenn Sie Ihre E-Rechnungen mit der Handwerker Software LC-TOP erstellen, stellt das Programm sicher, dass sämtliche Pflichtangaben auf Ihren Rechnungen vorhanden sind. Hierzu zählen die Angaben aus dem UStG und die Anforderungen an elektronische Rechnungen nach der EU-Norm EN 16931.
Für Aufträge mit öffentlichen Behörden müssen Sie bereits seit 2020 E-Rechnungen stellen. Nun wird dies durch das Wachstumschancengesetz ab dem 01.01.2025 für alle Geschäfte zwischen Unternehmen erweitert.
Die Einführung passiert stufenweise mit folgenden Übergangsregelungen:
- 2025 bis Ende 2026:
Sie dürfen weiterhin Papierrechnungen erstellen. Elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format nach EU-Norm entsprechen, sind zulässig, benötigen jedoch die Zustimmung des Empfängers. - Bis Ende 2027:
Wenn Sie im Vorjahr weniger als 800.000 Euro Umsatz gemacht haben, dann gelten dieselben Regelungen wie 2026.
Wurde diese Umsatzgrenze überschritten, müssen Sie E-Rechnungen nach der EU-Norm EN 16931 erstellen. - Ab 2028:
Die neuen Anforderungen an E-Rechnungen müssen ab dem 01.01.2028 vollständig eingehalten werden und sind für alle B2B-Rechnungen verpflichtend.
Zwei Ausnahmen gibt es hier: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise sind ausgenommen. In diesem Fall wird die Papierrechnung zur Ausnahme. An den Rechnungsausstellungsfristen ändert sich vorerst nichts.