E-Rechnung Software für Handwerksbetriebe

Erstellen Sie E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD direkt in LC-TOP. Eingehende ZUGFeRD-Rechnungen können automatisch verarbeitet und elektronisch archiviert werden.

E-Rechnungspflicht-Software
LC-TOP Handwerker Software GOBD zertifiziert
LC-TOP Software made in Germany
LC-TOP DSGVO-Konform

Was gilt für E-Rechnungen ab 2027?

Seit 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen. Ab 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro bei betroffenen inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen. Für kleinere Unternehmen gelten Übergangsregelungen bis Ende 2027. Ab 2028 laufen diese Übergangsfristen aus. Alle Fristen, Ausnahmen und gesetzlichen Details finden Sie in unserem Ratgeber zur E-Rechnungspflicht 2027.

Wichtig für Sie: Mit der LC-TOP Handwerker Software können Sie bereits E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD erstellen.

Stand: September 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

E-Rechnungen mit LC-TOP erstellen und verarbeiten

Die E-Rechnungspflicht erfüllen mit LC-TOP

E-Rechnungspflicht erfüllen

E-Rechnungen mit
LC-TOP erstellen

Mit LC-TOP können Sie E-Rechnungen nach der Norm EN 16931 erstellen und effizient versenden. Dadurch wird Ihr gesamter Rechnungsprozess erleichtert und optimiert.

Digital & rechtssicher

Vorteile von E-Rechnungen

Durch den Wechsel zur elektronischen Abwicklung von Rechnungen können Handwerker nicht nur ihre Prozesse optimieren, sondern auch Kosten sparen und die Effizienz steigern. Von der elektronischen Rechnung profitieren somit nicht nur die Behörden, sondern auch Handwerksbetriebe.
E-Rechnungspflicht automatisiertes Einlesen LC-TOP

Automatisiertes Einlesen

E-Rechnungen empfangen und verarbeiten

Mit LC-TOP können Sie Eingangsrechnungen im Format ZUGFeRD automatisiert verarbeiten und archivieren.

Fragen und Antworten zur E-Rechnung

Mit LC-TOP können Sie E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD erstellen. Beide Formate enthalten strukturierte Rechnungsdaten, die elektronisch verarbeitet werden können. So können Sie E-Rechnungen direkt aus Ihrer Handwerkersoftware heraus erstellen und für den Versand an Ihre Kunden bereitstellen.

Ja. Sie erstellen Ihre Rechnung wie gewohnt in LC-TOP und können diese anschließend als E-Rechnung ausgeben. LC-TOP unterstützt dafür die Formate XRechnung und ZUGFeRD. Dadurch benötigen Sie für die Erstellung nicht zusätzlich einen externen E-Rechnungs-Generator.
LC-TOP kann eingehende Rechnungen im ZUGFeRD-Format automatisiert verarbeiten. Die enthaltenen Rechnungsdaten können dadurch für die weitere Bearbeitung genutzt werden, ohne dass alle Informationen manuell neu erfasst werden müssen.

E-Rechnungen können mit LC-TOP elektronisch und GoBD-konform archiviert werden. So bleiben die Rechnungsdaten innerhalb des digitalen Rechnungsprozesses verfügbar und müssen nicht zusätzlich in Papierform abgelegt werden.

Mit LC-TOP erstellen Sie E-Rechnungen direkt innerhalb Ihrer Handwerkersoftware. Sie müssen für die Rechnungsstellung daher nicht jedes Mal auf einen separaten Online-Generator wechseln. XRechnung und ZUGFeRD werden so in den bestehenden Rechnungsprozess eingebunden.

Wenn Sie Ihre Rechnungen bereits mit LC-TOP erstellen, können Sie für elektronische Rechnungen die unterstützten Formate XRechnung und ZUGFeRD nutzen. Welche Rechnungen zu welchem Zeitpunkt verpflichtend als E-Rechnung ausgestellt werden müssen, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und Übergangsfristen ab.

Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise eingeführt. Seit 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können, für die verpflichtende Ausstellung gelten Übergangsregelungen. Alle aktuellen Fristen, Ausnahmen und die Regelungen für 2027 und 2028 haben wir in unserem Ratgeber zur E-Rechnungspflicht zusammengefasst.
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