Zuschlagskalkulation

Die Zuschlagskalkulation ist ein Verfahren der Kostenrechnung, mit dem Gemeinkosten mithilfe festgelegter Zuschlagssätze auf einzelne Leistungen oder Aufträge verteilt werden. Dabei werden direkt zurechenbare Kosten, beispielsweise für Material und Lohn, um anteilige betriebliche Kosten ergänzt.

Im Handwerk wird die Zuschlagskalkulation eingesetzt, um die Selbstkosten einer Leistung zu ermitteln und daraus einen Angebotspreis abzuleiten. Sie berücksichtigt damit auch Aufwendungen, die nicht unmittelbar einem bestimmten Auftrag zugeordnet werden können.

Wie funktioniert die Zuschlagskalkulation?

Bei der Zuschlagskalkulation wird zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten unterschieden.

Einzelkosten können einem Auftrag direkt zugerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise das benötigte Installationsmaterial und die direkt zurechenbaren Lohnkosten.

Gemeinkosten entstehen für mehrere Aufträge oder den gesamten Betrieb. Beispiele sind Lagerkosten, Büromiete oder allgemeine Verwaltungskosten.

Damit diese betrieblichen Aufwendungen in die Preisermittlung einfließen, werden sie über geeignete Zuschlagssätze verteilt.

Welche Kosten zu den Gemeinkosten gehören, erklären wir ausführlicher in unserem Lexikonartikel zu den Gemeinkosten.

Wie berechnet man einen Gemeinkostenzuschlagssatz?

Ein Gemeinkostenzuschlagssatz gibt an, mit welchem Prozentsatz eine festgelegte Bezugsgröße belastet wird. Als Grundlage dienen beispielsweise die Materialeinzelkosten oder die direkt zurechenbaren Lohnkosten.

Die vereinfachte Formel lautet:

Gemeinkostenzuschlagssatz = (Gemeinkosten ÷ Bezugsgröße) × 100

Ein Beispiel aus der betrieblichen Kostenrechnung:

Ein Handwerksbetrieb ermittelt für einen Abrechnungszeitraum Materialgemeinkosten von 12.000 Euro. Die Materialeinzelkosten betragen im gleichen Zeitraum 80.000 Euro.

12.000 € ÷ 80.000 € × 100 = 15 % Materialgemeinkostenzuschlag

Für den Montagebereich ergeben sich Gemeinkosten von 48.000 Euro bei direkt zurechenbaren Lohnkosten von 160.000 Euro.

48.000 € ÷ 160.000 € × 100 = 30 % lohnbezogener Gemeinkostenzuschlag

Mit diesen Zuschlagssätzen können die entsprechenden Gemeinkosten anteilig in die Kalkulation einzelner Aufträge einfließen.

Die verwendeten Bezugsgrößen und die Zuordnung der Gemeinkosten müssen zum Kalkulationsverfahren des Betriebs passen.

Beispiel einer Zuschlagskalkulation im Sanitärhandwerk

Ein Sanitärbetrieb soll in einem Bürogebäude einen Waschplatz erneuern. Dafür werden unter anderem ein Waschtisch, eine Armatur, Anschlussmaterial und Montagearbeiten benötigt.

Der Betrieb kalkuliert mit Materialeinzelkosten von 800 Euro und direkt zurechenbaren Lohnkosten von 600 Euro.

Aus seiner Kostenrechnung verwendet er die zuvor ermittelten Zuschlagssätze von 15 Prozent für den Materialbereich und 30 Prozent für den Montagebereich.

Kostenposition Betrag
Materialeinzelkosten 800,00 €
Materialgemeinkosten (15 %) 120,00 €
Lohneinzelkosten 600,00 €
Lohnbezogene Gemeinkosten (30 %) 180,00 €
Selbstkosten 1.700,00 €
Gewinnzuschlag (10 % der Selbstkosten) 170,00 €
Netto-Angebotspreis 1.870,00 €

In diesem vereinfachten Beispiel ergeben sich Selbstkosten von 1.700 Euro. Mit einem Gewinnzuschlag von 10 Prozent auf die Selbstkosten beträgt der kalkulierte Netto-Angebotspreis 1.870 Euro.

Das Beispiel verwendet fiktive Werte und eine vereinfachte Berechnung. Es wird angenommen, dass alle für diesen Auftrag relevanten Gemeinkosten bereits in den beiden Zuschlagssätzen berücksichtigt sind. Werden beispielsweise Verwaltungs- oder Vertriebsgemeinkosten separat kalkuliert, müssen diese zusätzlich einbezogen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Gemeinkostenzuschlag und Gewinnzuschlag?

Beide Zuschläge können bei der Preisermittlung verwendet werden, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Der Gemeinkostenzuschlag dient dazu, die indirekten Kosten des Betriebs auf Leistungen und Aufträge zu verteilen. Er ist damit Bestandteil der Kostenermittlung.

Der Gewinnzuschlag wird dagegen auf eine festgelegte Kalkulationsbasis aufgeschlagen, um einen geplanten Gewinn zu berücksichtigen.

Im vorherigen Beispiel erhöhen die Gemeinkostenzuschläge die direkt zurechenbaren Kosten von 1.400 Euro auf Selbstkosten von 1.700 Euro. Erst danach wird der Gewinnzuschlag von 170 Euro berechnet.

Ein Gemeinkostenzuschlag von 15 Prozent ist deshalb nicht mit einem Gewinnaufschlag von 15 Prozent gleichzusetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Zuschlagskalkulation und Vorkalkulation?

Die Begriffe bezeichnen unterschiedliche Aspekte der Auftragskalkulation.

Die Vorkalkulation ermittelt vor der Ausführung eines Auftrags dessen voraussichtliche Kosten und bildet eine Grundlage für die Angebotserstellung.

Die Zuschlagskalkulation beschreibt dagegen ein Verfahren, mit dem Gemeinkosten auf einzelne Leistungen verteilt werden. Sie kann somit Bestandteil einer Vorkalkulation sein.

Wie Handwerksbetriebe die erwarteten Auftragskosten insgesamt ermitteln, erklären wir im Lexikonartikel zur Vorkalkulation.

Welche Fehler können bei der Zuschlagskalkulation entstehen?

Die Ergebnisse der Zuschlagskalkulation hängen wesentlich von der Qualität der verwendeten Kostendaten ab.

Problematisch sind insbesondere veraltete Zuschlagssätze, ungeeignete Bezugsgrößen und die doppelte Berücksichtigung einzelner Kosten.

Ein Beispiel: Wenn ein Betrieb bereits einen kalkulierten Stundenverrechnungssatz verwendet, der bestimmte Gemeinkosten und einen Gewinnanteil enthält, dürfen diese Bestandteile nicht erneut vollständig über zusätzliche Zuschläge berechnet werden.

Wie sich ein solcher Stundensatz zusammensetzt, erläutern wir im Artikel zum Stundenverrechnungssatz.

Auch die Kostenstruktur des Betriebs spielt eine Rolle. Bei materialintensiven Aufträgen kann ein anderer Verteilungsschlüssel sinnvoll sein als bei Leistungen mit hohem Arbeitszeitanteil.

Deshalb sollten Zuschlagssätze regelmäßig anhand der tatsächlichen betrieblichen Kosten überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Zuschlagskalkulation mit Handwerkersoftware

Eine strukturierte Kalkulation hilft Handwerksbetrieben, Materialpreise, Arbeitsleistungen und Zuschläge bei der Angebotserstellung nachvollziehbar zu berücksichtigen. 

Mit LC-TOP können für Artikel und Materialien unterschiedliche Materialaufschläge sowie Lohnverrechnungssätze hinterlegt werden. Der Kalkulationssimulator ermöglicht es außerdem, verschiedene Kalkulationsszenarien zu vergleichen und deren Auswirkungen auf die Preisermittlung zu prüfen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Kalkulationssoftware für Handwerksbetriebe.

Weitere Begriffe

UGL

Die UGL-Schnittstelle ermöglicht den elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten zwischen Handwerksbetrieben und Großhandel, beispielsweise Preisanfragen und Angeboten.

Offene Posten

Offene Posten sind noch nicht ausgeglichene Forderungen oder Verbindlichkeiten. Erfahren Sie, was eine OP-Liste enthält und wie Teilzahlungen berücksichtigt werden.

Gemeinkosten

Gemeinkosten sind betriebliche Kosten, die keinem einzelnen Auftrag direkt zugeordnet werden können, etwa Miete und Versicherungen.
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